Als wichtigen Baustein zur Rettung zahlreicher innerstädtischer Handelsunternehmen wertet der Handelsverband Deutschland (HDE) die getroffene Entscheidung der Bundesregierung, die staatlichen Überbrückungshilfen auch für den Einzelhandel zugänglich zu machen. Der HDE hatte eine solche Öffnung der Hilfen vor dem Hintergrund der durch den Lockdown light getroffenen Maßnahmen und der in der Folge erheblichen Umsatzrückgänge in den Innenstädten immer wieder angemahnt.
„Das sind gute Nachrichten für viele durch die Corona-Krise und den Teil-Lockdown in ihrer Existenz gefährdeten Handelsunternehmen in den Innenstädten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Damit wurde die HDE-Forderung erfüllt, dass jetzt auch Geschäfte, die indirekt von den Schließungen in der aktuellen Corona-Situation betroffen sind, erleichtert Überbrückungshilfen beantragen können. Bei entsprechenden Umsatzverlusten (wohl ab 40% Umsatzrrückgang) können somit auch Einzelhändler Hilfen bei der Deckung ihrer Betriebskosten erwarten.
„Die Politik gibt den Händlern in höchster Not damit das wichtige Signal, dass sie sie nicht alleine im Regen stehen lässt. Und doch braucht es noch mehr, wenn wir die Händler in den Stadtzentren nicht verlieren wollen. Daher ist es gut, dass der Bundestag heute auch 25 Millionen Euro für Konzepte zur Zukunft unserer Innenstädte bereitgestellt hat“, so Genth weiter. Nur gemeinsam und mitvereinten Kräften werde es möglich sein, den Handel und die Innenstädte erfolgreich in die Zeit nach Corona zu begleiten.
Aktuelle HDE-Umfragen hatten ergeben, dass die Innenstadthändler in den ersten drei Novemberwochen durchschnittlich ein Drittel weniger Umsatz erzielen konnten als im Vorjahreszeitraum.