Infolge der Corona-Pandemie und der notwendigen Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung steht Deutschland vor einer in dieser Form noch nie dagewesenen wirtschaftspolitischen

Herausforderung. Deshalb hat die Bundesregierung geschlossen, schnell und konsequent gehandelt und insbesondere mit den Kabinettbeschlüssen vom 12. und 23. März Maßnahmen auf den Weg gebracht, die in Umfang und Reichweite weit über das hinaus gehen, was in vergangenen Krisen zur wirtschaftlichen Stabilisierung getan wurde. Der Deutsche Bundestag hat diese Maßnahmen mit breiter Mehrheit beschlossen, der Bundesrat wird sich morgen in seiner Sondersitzung mit den Hilfen befassen. Jetzt arbeiten wir an der zügigen Umsetzung der Maßnahmen, damit die Hilfe schnell vor Ort ankommt.

Den Wirtschaftsverbänden kommt in dieser Situation eine wichtige tragende Rolle zu. Denn Sie unterstützen Ihre Unternehmen als Ansprechpartner und durch Ihre umfassende Beratung und helfen uns sicherzustellen, dass die vorgesehenen Maßnahmen passgenau sind. Für Ihre Unterstützung möchte ich Ihnen sehr herzlich danken.

Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen unsere wesentlichen Maßnahmen kurz skizzieren, die Sie im Detail auch auf unserer Homepage finden (Unternehmen können auch auf unsere BMWi-Corona-Hotline zugreifen: 030/18615 1515).

 

Das zentrale wirtschaftspolitische Ziel der Bundesregierung ist es, die wirtschaftliche Substanz, die erfolgreiche Vielfalt an kleinen und großen Unternehmen in Deutschland zu erhalten und dauerhafte Schäden an den wirtschaftlichen Strukturen abzuwehren. Wir helfen mit umfassenden Maßnahmen der gesamten Wirtschaft von klein bis groß und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit dieser Extremsituation umzugehen. Insbesondere tun wir alles, um zu verhindern, dass eigentlich gesunde Unternehmen in der aktuellen Krisenlage aufgeben müssen und zukunftsfähige Arbeitsplätze verloren gehen. All jene, die von der Corona-Pandemie und den Maßnahmen zur Verlangsamung der weiteren Ausbreitung besonders hart betroffen sind, haben unser aller Solidarität verdient.

Die bisher vereinbarten Maßnahmen folgen diesen Zielen auf direktem Wege und bilden zusammen betrachtet das wohl umfassendste Hilfs- und Schutzprogramm in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Ich möchte Ihnen hiermit einen Überblick über die wichtigsten Elemente geben:

a) Bereitstellung von Liquidität durch Garantien und Bürgschaften und Steuerstundungen

Gerade im Hinblick auf Unternehmen, die grundsätzlich stabil und profitabel sind, muss es in der aktuellen Situation zunächst darum gehen, die Versorgung mit Liquidität sicherzustellen.

Deshalb haben wir die bestehenden Kreditinstrumente der KfW durch die am 13. März vorgestellten Maßnahmen ergänzt und aufgestockt. Durch eine breite Übernahme von Kreditrisiken schafft der Bund die Grundlage für eine weiterhin günstige und gesicherte Kreditvergabe zur Überbrückung der Krisenphase. Hierbei bestehen passgenaue Programme für alle Unternehmen, sowohl für große, mittlere und kleine als auch für Bestandsunternehmen und relativ junge Unternehmen. Der gesamte Garantierahmen des Bundeshaushalts wird auf ein Volumen von 822 Milliarden Euro erhöht.

Aktuell arbeitet die KfW mit Hochdruck daran, die Verfahren zu beschleunigen und eine unbürokratische und zügige Bearbeitung möglich zu machen. So können etwa Kredite für die allgemeine Unternehmensfinanzierung ohne Haftungsfreistellung der Hausbank automatisiert von den Finanzierungpartnern innerhalb von Sekunden bei der KfW eingeholt werden. Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt. Entscheidungen über Express-Bürgschaften können binnen drei Tagen getroffen werden.

Das bereits am 13. März angekündigte KfW-Sonderprogramm 2020 konnte nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission am 23. März 2020 starten – Anträge können gestellt werden. Es steht Mittelständlern und Großunternehmen zur Verfügung und ergänzt noch einmal die bereits bestehenden KfW-Programme. Für KMU werden hierdurch Haftungsfreistellungen von nunmehr bis zu 90 Prozent in der Betriebsmittelfinanzierung erzielt (für Großunternehmen übernimmt die KfW 80 Prozent des Risikos). Das ist das EU-rechtlich maximal zulässige, selbst zu Zeiten der Finanzkrise wurden lediglich bis zu 60% des Risikos in der Betriebsmittelfinanzierung übernommen. Die Verfahren wurden verschlankt, Anträge können schneller bearbeitet werden und die Kredite werden noch zinsgünstiger vergeben. Damit auch dieses Programm zügig angenommen werden kann, spielen die Hausbanken vor Ort eine wichtige Rolle.

Ein weiterer wesentlicher Baustein zur Sicherstellung der Liquidität in einer Vielzahl von Unternehmen sind die am 13. März bekanntgegebenen Möglichkeiten zu Steuerstundungen sowie für mehr Flexibilität bei den steuerlichen Vorauszahlungen. Auch der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen, die Möglichkeit von einer Stundung der Sozialbeiträge sowie flankierende Maßnahmen wie die vorübergehende Aussetzung der Pflicht zur Insolvenzanmeldung sind wichtige Bausteine für Unternehmen.

b) Sofortprogramm für Kleinstunternehmen und Soloselbständige

Besonders hart trifft die aktuelle Situation Kleinstunternehmen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe. Sie erhalten häufig keine Kredite und verfügen vielfach nicht über Sicherheiten oder weitere Einnahmen. Nicht wenige treiben existenzielle Sorgen um. Durch das Sofortprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbständige schließen wir diese Lücke und schaffen ein zusätzliches Instrument für schnelle und unbürokratische Hilfen. Konkret erhalten Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu fünf Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate, Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate. Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Das Programm hat ein Volumen von bis zu 50 Mrd. Euro und deckt einen substantiellen Anteil der rund drei Millionen Selbständigen und Kleinstunternehmen in Deutschland ab. Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen ist grundsätzlich möglich, eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommen – oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt. Die Auszahlung der Gelder wird durch die Länder erfolgen, die Bundesregierung setzt derzeit alles daran, dass dies so schnell wie möglich erfolgt.

c) Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Je länger die Umsatzausfälle andauern, desto stärker werden die Reserven der Unternehmen beansprucht und der Ausgleich über weitere Kredite und Kreditbürgschaften gerät an Grenzen. Die Bundesregierung hat diese Problematik im Blick und baut mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds ein Instrument auf, das helfen kann auch Solvenzprobleme von Unternehmen über verschiedene, abgestufte Eigenkapitalinstrumente zu lindern.

Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds stehen künftig 400 Milliarden Euro als Garantien für Verbindlichkeiten von Unternehmen bereit. Weitere 100 Milliarden Euro sind zur Refinanzierung der KfW vorgesehen. Der Fonds sieht zudem 100 Milliarden Euro für abgestufte Eigenkapitalinstrumente zur Verstärkung der Unternehmensbilanzen vor. Die Unterstützungsmöglichkeiten des Fonds gelten insbesondere für Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte. Das schließt auch grundsätzlich kleinere Unternehmen und Start-Ups ein. Insgesamt umfasst das Volumen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds somit 600 Milliarden Euro. Ansprechpartner für die Unterstützung durch den Fonds ist das Bundeswirtschaftsministerium.

d) Breiter Zugang zu Kurzarbeitergeld

Zudem hat die Bundesregierung den Weg freigemacht für eine weitreichende, flexibilisierte Anwendung des Kurzarbeitergeldes. Hierdurch werden betroffene Unternehmen in erheblichem Umfang bei den Personalkosten entlastet. Gleichzeitig gibt das Instrument den Beschäftigten Sicherheit. Dies gilt insbesondere im Hinblick auch auf die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Je schneller es gelingt, die Ausbreitung des Erregers auf ein kontrollierbares Ausmaß zurückzudrängen, desto eher kann die wirtschaftliche Entwicklung wieder Fahrt aufnehmen. Ich weiß, die Hilfen der Bundesregierung können unseren Unternehmen dabei nicht ersetzen, was die Pandemie für Umsätze und Gewinne bedeutet. Aber wir tun alles, damit wir Sie als Partner durch die Krise hindurchbegleiten. Unsere Volkswirtschaft soll nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder kraftvoll losstarten können. Das ist unser klares Ziel.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit.

 

Peter Altmaier MdB