Den Bericht des interdisziplinären Sachverständigenausschusses zur Evaluierung der Corona-Politik in Deutschland, von Anfang Juli, wertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als deutliches Zeichen dafür, dass erneute schwerwiegende Grundrechtseingriffe wie Lockdowns mit Geschäftsschließungen künftig nicht mehr als verhältnismäßig angesehen werden können. Der Ausschuss hatte zuvor festgestellt, dass die mangelhafte Daten- und Studienlage eine sorgfältige Bewertung der meisten Corona-Maßnahmen unmöglich macht.
„Wenn die Datenlage im dritten Jahr der Pandemie aufgrund staatlicher Versäumnisse noch immer nicht ausreicht, um die Effektivität von Restriktionen zum Schutz der Bevölkerung vor einer Infektion zu beurteilen, dann fehlt für schwerwiegende Grundrechtseingriffe in Zukunft die Grundlage. Es gilt jetzt, nicht nochmals die härtesten Eingriffe zu verfolgen, sondern ausschließlich verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen anzuwenden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Geschäftsschließungen und Beschränkungen wie 2- und 3-G-Regeln hätten in den letzten Jahren tief in die Grundrechte der Einzelhändler eingegriffen und trotz staatlicher Unterstützungs-Maßnahmen erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht. Derart schwere Eingriffe wie Lockdowns oder Zugangsbeschränkungen nur auf Verdacht kann und darf es nicht mehr geben