Ankündigung Corona-Gesetz

Angesichts der im Koalitionsvertrag angekündigten, ambitionierten steuerlichen Reformen und der jüngsten Vorschläge von Bundesfinanzminister Christian Lindner sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die neue Bundesregierung steuerpolitisch auf dem richtigen Weg. Der HDE begrüßt, dass die Projekte jetzt mit dem geplanten Corona-Steuergesetz umgehend angegangen werden sollen.

„In dieser pandemiebedingt schwierigen Zeit ist das Corona-Steuergesetz ein wichtiges Signal an alle Händlerinnen und Händler, die um ihre Existenz kämpfen. Sie sind auf Entlastungen angewiesen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Handel sei eine der am stärksten von den Auswirkungen der Pandemie betroffenen Branchen und begrüße daher besonders das Versprechen des Bundesfinanzministers, niemand solle durch Steuerschulden in den Ruin getrieben werden. Die schnelle Umsetzung der dafür notwendigen Ausweitung des Verlust-Rücktrages könne zum Überleben vieler Einzelhandelsbetriebe beitragen. „Wichtig ist, dass die Pläne nun rasch umgesetzt werden. Für den Einzelhandel zählt jeder Tag“, so Genth weiter. Mit der geplanten Entlastung von mehr als 30 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode könne zudem eine deutliche Belebung der privaten Nachfrage verbunden sein. Für den Einzelhandel sei dies ein kleiner Hoffnungsschimmer, insbesondere für den noch immer hohe Einbußen verzeichnenden stationären Mittelstand.

 

Enttäuschung von Corona-Konferenz

Der HDE zeigt sich enttäuscht von den Ergebnissen der Corona-Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten/innen. In der Kritik steht insbesondere, dass die 2G-Regeln für viele Einzelhändler weiterhin Bestand haben sollen. Deshalb fordert der HDE nun deutliche Anpassungen bei den Corona-Hilfen, um die oft existenzgefährdenden Umsatzverluste der Unternehmen zumindest ein wenig besser abzufedern. „Bund und Länder konnten sich nicht zu einer bundesweiten Aufhebung von 2G beim Einkaufen durchringen. Das ist ein schwerer Schlag für die davon betroffenen Handelsunternehmen, die nach einem durch 2G völlig verkorksten Weihnachts-Geschäft endlich auf Besserung hoffen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Sicheres Einkaufen sei schon durch Maskenpflicht, Abstand und Hygienekonzepte gewährleistet. Den Beweis dafür liefert seit Monaten der Lebensmittelhandel, der durchgängig ohne 2G für alle Kundinnen und Kunden offen ist, ohne dass dort nennenswerte Infektionsherde entstanden sind. „2G schreckt viele Kunden vom Einkauf ab, die Folgen im Handel und in ganzen Innenstädten sind fatal. Bund und Länder müssen sich an dieser Stelle korrigieren und sich auf zielgerichtete Maßnahmen gegen Corona konzentrieren“, so Genth weiter. Die Branche unterstütze beim Kampf gegen die Pandemie, wo sie könne. „Wenn 2G im Einzelhandel nun weitgehend erhalten bleibt, müssen Bund und Länder wenigstens die katastrophalen wirtschaftlichen Folgen für viele Handelsunternehmen besser abfedern als bisher. Die jetzt neu aufgelegte Überbrückungshilfe geht noch viel zu oft an der Lebensrealität vieler Händler vorbei“, so Genth. Gut sei zwar, dass jetzt die Personalkosten für die Kontrolle der 2G-Regelung bei den Wirtschaftshilfen berücksichtigt werden. Das Grundproblem sieht der HDE aber in einer zu hohen Zugangshürde für die Beantragung der Hilfen. So können Gelder nur beantragt werden, wenn mindestens 30% Umsatzrückgang monatlich nachgewiesen werden. Viele Handelsunternehmen aber kommen nach Einschätzung des Handelsverbandes schon bei weit geringeren Einbußen in existenzielle Schwierigkeiten. Deshalb fordert der HDE die Absenkung dieser Zugangshürde. Genth: „Viele Händler haben nach den zweimaligen Geschäftsschließungen und verlorenen Weihnachtsgeschäften kein Eigenkapital mehr. Die durch die staatlichen Maßnahmen verursachten Kosten mussten sie bisher zum größten Teil selbst tragen.“ Die Fixkostenhilfe des Bundes habe allenfalls 25 Prozent der Verluste ausgeglichen. Darüber hinaus setzt sich der HDE für eine taggenaue Abrechnung bei der Angabe der Umsatzverluste ein. Bisher bekommt ein Händler nur für die Kalendermonate Hilfen, in denen er den entsprechenden Umsatzverlust für den gesamten Monat nachweisen kann. Das ist aber oft nicht praxisgerecht. Denn die Corona-Maßnahmen beginnen und enden nicht jeweils pünktlich zum Monatsanfang oder Monatsende. Genth: „Bei den Corona-Hilfen gibt es noch viel zu tun. Der aktuelle Stand darf nicht das letzte Wort sein.“