Epidemie-Eindämmung durch Beschränkungen des öffentlichen Lebens/ KfW Schnellkredit (Unternehmen ab 10 Mitarbeiter)/ Pishingwarnung/ Arbeitsschutz/ HDE-Initiative

 

Epidemie-Eindämmung durch Beschränkungen des öffentlichen Lebens

Die hohe Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland hat dazu geführt, dass Bund und Länder für die Bürger einschneidende Beschränkungen verfügen mussten, um Menschen vor der Infektion zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

In kleinen Schritten wird laut Bundesregierung daran gearbeitet, um das öffentliche Leben wieder zu beginnen und die gestörten Wertschöpfungsketten wiederherzustellen.

Für den Einzelhandel ist insbesondere die folgende Aussage von Bedeutung:

Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:

  • alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche
  • sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.
  • Ministerpräsident Söder erläuterte auf der Pressekonferenz die Entscheidung auf 800 m² mit der Aussage, dass man nicht zu viele Menschenansammlungen durch eine zu weite Öffnung der Geschäfte erreichen wollte, unabhängig davon, dass auch in größeren Geschäften die Hygienemaßnahmen umgesetzt werden könnten. Man habe sich bei der Verkaufsflächengröße an die Bauvorschriften gehalten (800 m² = Grenze der Großflächigkeit), da dies auch überprüft und kontrolliert werden müsse. Dieser Wert sei jedoch ein Kompromiss, da einige Länder überhaupt keine Verkaufsflächenbegrenzung gewollt hätten, andere jedoch – wie Bayern – sich auch erheblich kleinere Flächenvorgaben vorgestellt haben.

Zudem wurde klargestellt, dass Maßnahmen aus früheren Beschlüssen fortbestehen.

Der HWB setzt sich weiterhin für diskriminierungsfreie Vorgaben für seine Mitglieder ein. Lockerungen, die z.B. nach Betriebsgrößen/ Verkaufsfläche oder Einzelhandelsbranchen differenzieren, führen zu Wettbewerbsverzerrungen, Rechtsunsicherheit und kollektiver Verunsicherung. Unklare, komplizierte Regelungen gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

Die nächste Konferenz der Bundesregierung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer zur Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen und weiteren Regelungsentscheidungen ist für den 30.04.2020 vorgesehen.

 

KfW Schnellkredit (Unternehmen ab 10 Mitarbeiter)

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab sofort den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht laut KfW die Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
  • Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung

Voraussetzung: Das Unternehmen hat im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt. Formulare sowie weitere Informationen sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://tinyurl.com/KfW-Schnellkredit

 

Pishingwarnung

Die Corona-Krise ist für Betrüger und Kriminelle eine Gelegenheit, mit der Verunsicherung und den Hoffnungen vieler Menschen Geld zu verdienen. So registrieren die Verbraucherzentralen gefälschte Sparkassen-Mails, die täuschend echt aussehen. Auch Erpressungsversuche werden verzeichnet, bei denen Betroffenen angedroht wird, ihre ganze Familie mit dem Coronavirus zu infizieren. Die Täter zielen dabei entweder auf die unmittelbare Zahlung von Lösegeldern oder den Diebstahl sensibler Informationen ab.

Es ist weiterhin damit zu rechnen, dass Kriminelle E-Mails versenden, in denen Heilmittel versprochen werden oder in denen sie vermeintlich Unterstützung bei der Beantragung von Finanzhilfen der Bundesregierung anbieten. Da in der Vergangenheit häufig große Onlineshops oder bekannte Zahlungsdienstleister als Absender missbraucht wurden, ist damit zu rechnen, dass Kriminelle auch in deren Namen Phishing-E-Mails im Zusammenhang mit Covid-19 verteilen. Ausdrücklich geschieht dies bei E-Mails, die sich auf das Coronavirus beziehen, gilt also aktuell besondere Vorsicht walten zu lassen.

 

Arbeitsschutz

Ein Pandemieplan legt zum Beispiel fest, welche Hygienemaßnahmen in der aktuellen Zeit zu ergreifen sind, wie die interne Kommunikation erfolgen soll und auch wie die Arbeitsabläufe im Moment gestaltet werden.

Passende Checklisten und Empfehlungen für die Phase VOR, WÄHREND und NACH der Pandemie stehen ab Seite 19 im „Handbuch Betriebliche Pandemieplanung“ vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: https://tinyurl.com/Handbuch-Pandemieplanung

Eine etwas kürzere Checkliste zur Pandemieplanung bietet der VDBW in der „Checkliste für Firmen im Rahmen der Pandemie-Planung“: https://tinyurl.com/wdcmr7d

Verwendung von Atemschutzmasken

Die BAuA gibt auf ihrer Website „Antworten zur Verwendung und zum Inverkehrbringen von filtrierenden Halbmasken/Atemschutzmasken und weiterer persönlicher Schutzausrüstung“

https://tinyurl.com/Atemschutzmasken

 

HDE-Initiative

Viele Handelsunternehmen stehen in der Folge der Coronakrise vor großen Herausforderungen. Oft können im Non-Food-Bereich wegen der Ladenschließungen keine Umsätze mehr erzielt werden. Um zu zeigen, welche Gesichter hinter den jetzt in Not geratenen Handelsunternehmen stehen, sammeln der Handelsverband Deutschland (HDE) und das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Handel kurze Videostatements von Händlern.

Dabei soll auch gezeigt werden, wie der Handel trotzdem weitermacht, auf welchen Wegen die Geschäfte weiterhin für ihre Kunden da sind und welche Ideen für eine Welt nach der kompletten Ladenschließung für die Branche denkbar sind. Diese Videos werden bei YouTube hochgeladen, eine Auswahl wird außerdem bei Twitter und Facebook unter #HandelIstLeben sowie auf der Homepage www.HandelistLeben.de veröffentlicht. Machen Sie mit und geben Sie in Not geratenen Händlern Ihr Gesicht! Wie Sie mitmachen können, finden Sie hier: https://handelistleben.de/mitmachen-gesicht-zeigen/