Änderungen im Mietrecht + Click & Collect
Mietrecht:
„Der zweite Lockdown stellt für den Nicht-Lebensmitteleinzelhandel eine schwere Belastungsprobe dar. Da kommen die Änderungen im Mietrecht gerade noch zum richtigen Zeitpunkt“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der HDE hatte die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen bereits seit dem letzten Frühjahr gefordert. Genth: „Endlich wird klargestellt, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt, wenn Einzelhändler wegen der Pandemie ihre Geschäfte schließen oder Frequenzbeschränkungen beachten müssen.“ In der Vergangenheit hatten insbesondere große Immobilieneigentümer eine Anpassung des Mietvertrags immer wieder abgelehnt und sich auf den Grundsatz zurückgezogen, dass Verträge einzuhalten seien. „Dieses uneinsichtige Verhalten vieler Vermieter hat die Existenz zahlreicher Einzelhändler ernsthaft gefährdet“, so Genth. Diesen werde nun eine klare Grenze aufgezeigt.
Nach der Gesetzesbegründung ist in Zukunft davon auszugehen, dass der gewerbliche Mieter die Belastungen infolge staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie regelmäßig nicht alleine tragen muss. „Damit ist der Weg frei für eine faire und solidarische Risikoverteilung zwischen den Mietvertragsparteien“, so Genth weiter. In der aktuellen Krise sei es im Regelfall angemessen, wenn beide Seiten die Hälfte des Risikos übernehmen, so dass der Einzelhändler die Miete um 50 Prozent kürzen könne. Genth: „Die Immobilienwirtschaft sollte den Willen des Gesetzgebers nun akzeptieren, so dass unnötige Rechtsstreitigkeiten vermieden und gewerbliche Existenzen dauerhaft gesichert werden können.“ Stabile Mietverhältnisse liegen nach Ansicht des HDE auch im Interesse der Vermieter, für die es in Krisenzeiten eher schwierig sein dürfte, neue zahlungskräftige Mieter zu finden.
Click & Collect:
Die meisten Corona-Verordnungen der Bundesländer liegen jetzt vor. Stand 16.12.2020 ist in folgenden Bundesländern die Abholung bestellter Ware (click-and-collect) erlaubt:
Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Schleswig-Holstein
In folgenden Ländern ist die Abholung bestellter Ware (click-and-collect) nicht erlaubt: Baden-Württemberg Bayern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
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