Coronakrise verhindert notwendige Investitionen/ GEMA/

Umsatz + Frequenz

 

Rund 60 Prozent der Handelsunternehmen in Deutschland können derzeit aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie und der Corona-Maßnahmen nicht in ihre Zukunft investieren. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter mehr als 1100 Händlern. „Die Lage bei vielen Nicht-Lebensmittelhändlern ist nach wie vor dramatisch. Angesichts von Umsatzausfällen von bis zu 80 Prozent und den Ausgaben für notwendige Hygienemaßnahmen in den vergangenen Monaten ist die Zukunftsfähigkeit vieler Unternehmen in Gefahr. Oft sind keine Mittel mehr da, um in die Digitalisierung zu investieren“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die HDE-Umfrage zeigt, dass gerade mittelständische Handelsunternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500.000 Euro auch für den Rest des Jahres pessimistisch sind. Demnach haben 40 Prozent dieser Betriebe für 2021 keine Investitionen geplant. Gleichzeitig halten aber mehr als 70 % der Händler weitere Investitionen in die Zukunftsfähigkeit für wichtig.

Der HDE fordert deshalb für diese durch die Coronakrise unverschuldet in Not geratenen Handelsunternehmen einen Digitalisierungsfonds in Höhe von 100 Millionen Euro. „Die Politik darf die Händler mit den Folgen der Pandemie nicht alleine lassen. Wir brauchen eine staatliche Modernisierungshilfe für Unternehmen, die krisenbedingt ohne Geld für dringend nötige Investitionen dastehen“, so Genth weiter. Vorbildwirkung könnten dabei unter anderem die in Nordrhein-Westfalen aktiven Digitalisierungs-Coaches übernehmen. Und auch das vom Bundeswirtschaftsministerium ins Leben gerufene Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Handel könnte eine aktive Rolle spielen.

Gleichzeitig betont der HDE erneut die Dringlichkeit für Änderungen bei den Corona-Hilfen für den Einzelhandel: „Wenn die akuten staatlichen Hilfen nicht rasch passgenauer werden, haben viele Handelsunternehmen schlechte Chancen, die Krise zu überstehen“, so Genth. Deshalb müsse die Überbrückungshilfe nochmals angepasst und verlängert werden und bei den Wirtschaftshilfen endlich die Deckelung auf Bundes- und EU-Ebene wegfallen, damit auch größere Händler mit vielen Filialen eine spürbare Entschädigung für die Schließung der Geschäfte erhalten können. Zudem wäre laut HDE auch eine entsprechende nach EU-Recht mögliche Schadensregulierung zwingend erforderlich, zumal die im Haushalt vorgesehenen Gelder in der Höhe ausreichend zur Verfügung stehen. Für inhabergeführte Handels-Unternehmen macht sich der Handelsverband nach wie vor für eine Möglichkeit zur Auszahlung eines Unternehmerlohns stark.

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Die GEMA hat uns informiert, dass sie die Corona-Gutschriftaktion für behördlich veranlasste Schließungszeiten zum 31. Mai 2021 einstellt. Die GEMA vertritt die Auffassung, dass die Gutschriften bisher aus Kulanz gewährt wurden. Musiknutzenden Einzelhandelsbetrieben gewährt die GEMA nur noch bis zum 10. Juni 2021 die Möglichkeit, Anträge für Gutschriften für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.05.2021 zu stellen und ihre Schließungszeiten im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal anzugeben. Nach Auskunft der GEMA werden nach Ablauf der Frist für 2021 keine Gutschriften mehr gewährt.

Für den Zeitraum ab dem 1. Juni 2021 wird die GEMA somit für vertraglich vereinbarte Dauernutzungen (Jahres-, Quartals- und Monatsverträge) entsprechende Rechnungen stellen und die Vergütungen einziehen. Betriebe, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive haben, können sich aber an die GEMA unter kontakt@gema.de wenden. Sofern die GEMA-Vergütung existenzbedrohend ist, wird die GEMA prüfen, ob weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden kann. Diese Zusage wird nach unserer Einschätzung für den Einzelhandel nur geringe praktische Relevanz haben. Grundsätzlich besteht aber natürlich die Möglichkeit, bestehende Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Sollte bei Öffnung der Ladengeschäfte die Musiknutzung wieder aufgenommen werden, ist der GEMA dies vor der Betriebswiedereröffnung zu melden und ein neuer GEMA- Vertrag abzuschließen.

Sämtliche weiterführenden Informationen sowie FAQs können Sie unter https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenzvertraegen abrufen.

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Trotz vereinzelter Öffnungsoptionen bleiben Umsatz und Frequenz im vom Lockdown betroffenen Handel bis heute weit hinter dem Vorkrisenniveau zurück. Das geht aus einer aktuellen HDE-Umfrage unter mehr als 850 Unternehmen hervor. Besonders deutliche Umsatz- und Frequenzrückgänge zeigen sich bei Geschäften, die nur für negativ Getestete geöffnet sind. Dort lag die Kundenfrequenz zuletzt knapp 70 Prozent unter dem Niveau aus dem Jahr 2019. Der Umsatz brach im Vergleich zum Vorkrisenniveau um 60 Prozent ein.

Umsatz- und Frequenzentwicklung nach Öffnungsoption (in KW 20 zu 2019 in Prozent)