Um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus abzufedern, fordert bereits heute schon ein Viertel der Handelsunternehmen Maßnahmen, um die Situation dauerhaft meistern zu können. Die vom Bundeskabinett bereits beschlossenen Maßnahmen sind daher begrüßenswert. Insbesondere wird auch der Einzelhandel auf die Möglichkeiten von Kurzarbeitergeld angewiesen sein, das aber erst im April Wirkung entfalten könnte. Um kurzfristig die Liquidität der Handelsunternehmen, auch zum Erhalt von Arbeitsplätzen, zu unterstützen, sind konkrete Maßnahmen erforderlich, wie insbesondere die Stundung von Steuervorauszahlungen bei der Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer. Nicht nur dem (mittelständischen) Einzelhandel würden derartige Maßnahmen auch kurzfristig die notwendige Luft zum Atmen verschaffen, um parallel auch Anpassungsmaßnahmen und Maßnahmen zur mittel- bis langfristigen Finanzierung einzuleiten und umzusetzen.

Maßnahmenpaket BMF/BMWi

Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus vorgelegt. Darin wird der Handel als besonders betroffene Branche aufgeführt. Es wird ein „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ beschrieben, das auf vier Säulen beruht:

  1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren (s.u.)
  2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
  3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
  4. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts

 

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat bereits einen Drei-Stufen-Plan zur Unterstützung der Wirtschaft vorgelegt.

Der HDE begrüßt das Maßnahmenpaket der Bundesregierung. Es ist dringend geboten, die Unternehmen in dieser schwierigen Lage zu unterstützen. Der Einzelhandel ist massiv von Nachfrageausfällen betroffen. Auch steht zu befürchten, dass es bei der Beschaffung von Waren zunehmend zu Einschränkungen kommen könnte. Viele Unternehme sind bereits jetzt auf Unterstützung angewiesen. Die Situation wird sich in den kommenden Wochen noch deutlich zuspitzen.

Die geplanten ausgeweiteten Liquiditätshilfen sind der richtige Ansatz. Hier gilt es sicherzustellen, dass die Mittel auch einfach und unbürokratisch in Anspruch genommen werden können. Auch unverschuldet bereits in Not geratenen Unternehmen, die gegebenenfalls keinen Zugang zu den bestehenden Programmen haben, muss dabei geholfen werden. Auch hier weist das Maßnahmenpaket mit der Ankündigung zusätzlicher Sonderprogramme in die richtige Richtung.

Kurzarbeitergeld

Bundestag und Bundesrat haben heute im Eilverfahren das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen (Drucksache 19/17893).

Mit dem Gesetz wurden die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung herausgelöst und separat beschlossen. Damit wird eine unserer wesentlichen Forderungen umgesetzt.

Das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld wird unmittelbar nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das Bundeskabinett wird die noch notwendigen Verordnungen ebenfalls schnellstmöglich beschließen.