Coroma-Überbrückungshilfen des Bundes/ Corona Hilfen sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen
Coroma-Überbrückungshilfen des Bundes
Mit den Überbrückungshilfen ergänzt die Bundesregierung die Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen und ihrer Beschäftigten um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für kleine und mittelgroße Unternehmen unabhängig von der Mitarbeiterzahl, für Soloselbständige und Freiberufler sowie für gemeinnützige Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder teilweise einstellen mussten. Unternehmen können für die Monate Juni bis August 2020 Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten erhalten. Dabei gilt: Je größer der Umsatzeinbruch, desto höher wird der Zuschuss ausfallen.
Bei der Ausgestaltung der Überbrückungshilfe soll den am stärksten betroffenen Branchen und ihren besonderen Anforderungen Rechnung getragen werden.
Die Abwicklung wird vollständig digital erfolgen. Die Online-Portale sind seit 10. Juli freigeschaltet, über die die Anträge seitens der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder veriedigten Buchprüfer gestellt werden können.
Näheres kann Faktenblatt entnommen werden und für das komplette Thema folgender Link: ueberbrueckungshilfe-unternehmen. de
Corona Hilfen sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen
Einzelhändler, die eine entsprechende Unterstützung in Anspruch genommen haben, sollten ihren Steuerberater informieren, damit die Zahlungen als Betriebseinnahmen in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Alle Informationen in ausführlicher Version finden Sie auf HDE