Der unermüdliche Einsatz des HDE hat sich gelohnt. Durch deren Intervention werden jetzt die Überbrückungshilfen ab sofort angepasst. Damit werden viele Einzelhändler in den Innenstädten die Möglichkeit der Überbrückungshilfen bekommen

Die wichtigste Forderung ist die Anpassung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

ÜberbrückungshilfenNachbesserung