Ab sofort gilt das KfW Sonderprogramm 2020. Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl klei-nen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen werden nochmals verbessert.

Eckdaten KfW Sonderprogramm:
 KfW-Sonderprogramm für junge und etablierte Unternehmen (zu beantragen bei den Hausbanken)
o Für kleine, mittelständische und große Unternehmen
o Wird umgesetzt durch die Unterprogramme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076)
o Nochmal verbesserte Risikoübernahme bei Krediten. Ganz wichtig, für KMUs können umfangreich die jetzt so wichtigen Betriebsmittel mit 90% Haftungsfreistellung (gegenüber Banken und Sparkassen) finanziert werden. Für größere Unternehmen mit 80% Haftungsfreistellung. Vor der Corona-Krise lagen die Haftungsfreistellungen bei max. 50%, bzw. gar keine für Betriebsmittel
o Zinsverbesserungen: zwischen 1% und 1,46% p.a. für kleine und mittlere Unternehmen, sowie zwischen 2% und 2,12% p.a. für größere Unterneh-men (bislang risikogerechtes Zinssystem nach Bonitäts-Besicherungsklassen)
o Extreme Verschlankung der Antragsprozesse: Für Kredite bis 3 Mio. Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Kredite bis 10 Mio. EUR mit vereinfachter Prüfung, einzureichende Nachweise sehr einfach gehalten

 Konsortialfinanzierung:
o Wird umgesetzt durch das KfW Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ (855).; individuelle Finanzierungsstrukturen
o Für Mittelständische und Großunternehmen
o KfW beteiligt sich an größeren Finanzierungen anderer Finanzierungspartner zu deren Konditionen.
o Die KfW übernimmt bis zu 80% der Risiken des Vorhabens, diese umfangreiche Risikoübernahmen erleichtert den Liquiditätszugang von Unternehmen.

BFMFaktenblatt_KfW Sonderprogramm_2020