Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel dürfen ab dem 20. April Geschäfte, deren Verkaufsfläche maximal 800m² groß ist, wieder öffnen.

An die Wiederöffnungen der kleinen Läden sind allerdings Bedingungen geknüpft, wie z.B. gute Konzepte zu Hygieneregelungen und die Vermeidung von langen Schlangen vor den Türen.

Die Begrenzung der Größe der Geschäfte, die wieder aufmachen dürfen, wurde beschlossen, um den Publikumsverkehr in den Städten weiterhin zu begrenzen, sagte die Kanzlerin. In einem Kompromiss habe man sich auf die Zahl 800m² geeinigt. „Es kommt darauf an, unkontrollierbare Situationen weitgehend zu unterbinden“, ergänzte der bayrische Ministerpräsident Markus Söder. Selbst mit ausgefeilten Schutzkonzepten von größeren Geschäften und Läden sei die Gefahr zu hoch, dass sich die Menschen wieder in den Innenstädten ballen.

Allerdings nicht jedes Bundesland muss die Öffnung von Läden bis zu 800m² erlauben, kann diesen Spielraum aber ausschöpfen. Bitte unbedingt die Entscheidung Ihrer Landesregierung beachten.

Die Kontaktbeschränkungen wurden erst einmal bundesweit bis zum 3. Mai verlängert.

Gastronomie, Kaufhäuser und Shoppingmalls sollen nach wie vor nicht geöffnet werden, da dort zuviele Menschen aufeinandertreffen. Und Großveranstaltungen werden laut Söder bis Ende August abgesagt – seine Begründung: „Bis dahin haben wir weder ein Medikament noch einen Impfstoff“.